Gewerbliches Betriebsanlagenrecht

SeminarNRRE19009
PeriodeHerbst/Winter 2018/2019
KategorieRecht
TitelGewerbliches Betriebsanlagenrecht
ZielgruppeGewerbereferentInnen des Burgenlandes
Seminarbeschreibung

Der Produktgruppenverantwortliche der Produktgruppe "Gewerbe/Bau" und Sprecher aller Gewerbereferenten im Burgenland ist mit dem Ersuchen an uns herantreten, ein praxisnahes Seminar zum Thema "Gewerbliches Betriebsanlagenrecht" zu organisieren. Aufgrund der umfassenden Novellierung der Gewerbeordnung in diesem Jahr, der erhöhten Komplexität der Verfahren, der Zunahme von Anrainerbeschwerden sowie einiger Personalwechsel auf den Bezirkshauptmannschaften besteht aus der Sicht alle Gewerbereferenten ein erhöhter Schulungsbedarf.

Seminarinhalt

§359b - vereinfachtes Genehmigungsverfahren:

 

Ist es rechtlich zulässig, ein Änderungsverfahren nach § 359b GewO zu führen, wenn die Erstgenehmigung irrtümlich nicht als vereinfachtes Verfahren geführt wurde. (Auch nach Änderung sind die Tatbestandsmerkmale des § 359b GewO gegeben)

Genehmigungsbescheide - Inhalte/Form:

1. Formulierung bzw. Aufbau von Begründungen in Bescheiden (Musterbeispiele für Genehmigungsbescheide, Bescheide f. zusätzliche Auflagen, insbesondere für nachträgliche Vorschreibung einer Fettabscheideanlage)

2. Verwertung von SV-Gutachten in der Begründung des Bescheides

3. Würdigung von SV-Gutachten in Bescheiden

Richtig kundmachen nach § 356 GewO - Präklusion:

· rechtliche Darstellung

· Praktische Umsetzung des Anschlages am Betriebsgrundstück und am Nachbarhaus?

Nachweis?

· Wie kann man Kundmachungsfehler nach Verhandlung sanieren? (zB. bei einem Nachbarhaus wurde der Anschlag nicht durchgeführt. Dies wird erst bei der Verhandlung durch den Verhandlungsleiter festgestellt)

Einwendungen:

· Erklärung/Darstellung der Unterschiede von zulässigen Einwendungen und unzulässigen Einwendungen (Zurückweisung bzw. Verweis auf den Zivilrechtsweg) und Fallbeispiele dazu.

· Muster über richtige, rechtliche Absprechung von Einwendungen (wo? im Spruch oder nur in Begründung? wem ist der Bescheid zuzustellen?)

· Darstellung des Verlustes der Parteistellung von unzulässigen Einwendungen

· Weitere Vorgangsweise bei unzulässigen Einwendungen (Bescheidzustellung?,

Wie ist rechtlich zu entscheiden, wenn ein Antrag auf Bescheidzustellung von Nachbarn beantragt wird, der aufgrund der Erhebung von unzulässigen Einwendungen die Parteistellung verloren hat?)

Lärmemission Gastgewerbebetrieb:

Wie gehe ich mit Lärmemissionen einer Gastgewerbebetriebsanlage (Musik, Freibereich - Gästelärm udgl.) um - wer ist der schützenswerte Personenkreis? Sind Arbeitnehmer einer benachbarten Betriebsanlage davon erfasst? Haben benachbarte Veranstaltungsstätte außerhalb des Zivilrechts die Möglichkeit, hier Maßnahmen zu fordern (ev. über die Schiene des Baurechts?)?

Abgrenzung GewO/Veranstaltungsrecht bei Gastgewerbebetrieben:

2 benachbarte Gastgewerbebetriebe veranstalten gemeinsam 1x/Jahr einen Frühschoppen mit Livemusik. Dazu wird vor den jeweiligen Zugangstüren über den jeweils bestehenden Gastgarten ein Zelt aufgestellt.

Wann zählt dies als Veranstaltung im Sinne des Veranstaltungsgesetzes und wann stellt dies eine Änderung der Betriebsanlage dar?

Wenn dies dem VeranstaltungsG unterliegt (Gemeinde zuständig, da unter 500 Besucher), was hat die Gewerbebehörde betreffend der "Verbauung" der Fluchtwege zu tun

GewO Novelle, BGBl. Nr. 96/2017 zu §77:

Auslegung des Begriffes " vorübergehend" bzw. " nicht bloß vorübergehend" anstelle von "regelmäßig" in §77 und Auswirkungen in der Praxis:

 

Dokumentekeine Dokumente
StatusAbgeschlossen
StraßeCampus 1
PLZ7000
SeminarortEisenstadt
InstitutAkademie Burgenland GmbH
Kosten€ 85,-

Referenten

ReferentMag. Josef Pinkl

Termine

Termin Start27.11.2018 08:30
Termin Ende27.11.2018 16:30
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