Sachkundenachweis gemäß § 4 Rodentizidsachkundeverordnung

SeminarNRRE27025
PeriodeHerbst/Winter 2026/27
KategorieRecht
TitelSachkundenachweis gemäß § 4 Rodentizidsachkundeverordnung
ZielgruppeBerufsmäßige Verwender*innen (wie Mitarbeiter*innen von Gemeinden, Bauhöfen, Unternehmen und Bauern etc.) sowie Mitarbeiter*innen im Handel
Seminarbeschreibung

Für alle berufsmäßigen Verwender:innen und den Handel in Österreich gilt ab 01.01.2026, dass antikoagulante Rodentizide nur noch bereitgestellt oder für die berufliche Verwendung bezogen und uneingeschränkt verwendet werden dürfen, wenn die Sachkunde nachgewiesen wird.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie oder Ihr Team entsprechend vorbereitet sind und alle notwendigen Nachweise über die Sachkunde rechtzeitig erbringen können, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Informationen zur Prüfung:
Am Ende des Kurses führt der Vortragende mit Ihnen ein Fachgespräch durch - bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen Sachkundenachweis in Form einer Scheckkarte. Der Sachkundenachweis ist für die Dauer von sechs Jahren gültig.

Wird im Jahr vor Ablauf der sechsjährigen Frist eine geeignete Weiterbildung erfolgreich absolviert, verlängert sich die Gültigkeit des Sachkundenachweises um weitere sechs Jahre.

Seminarinhalt
  • Einleitung
  • Rechtliche Grundlagen
  • Biologische Grundlagen
  • Integrierte Bekämpfung von Ratten und Mäusen
  • Maßnahmen bei Unfällen mit antikoagulanten Rodentiziden
  • Kennzeichungsvorschriften
Dokumentekeine Dokumente
Statusaktiv öffentlich
StraßeRaimundgasse 36
PLZ7400
SeminarortOberwart
InstitutWIFI Oberwart
Kosten€ 145,-

Referent:innen

Referent:inExpert*innen von Kooperationspartner

Termine

Termin Start13.01.2027 13:00
Termin Ende13.01.2027 16:00

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