Mitarbeiter*innen in Betrieben mit elf oder mehr Arbeitnehmer*innen, die dem Arbeitsinspektorat als Sicherheitsvertrauenspersonen gemeldet werden.
Seminarbeschreibung
Im Rahmen dieses Lehrgangs erfolgt die Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP) gemäß der SVP-Verordnung, BGBI. Nr. 172/1996. Sie eignen sich in diesem Seminar das notwendige Wissen für die praktische Tätigkeit als SVP an und lernen die Grundbegriffe der Sicherheitstechnik kennen.
Hinweis:
Sicherheitsvertrauenspersonen sind im Betrieb erforderlich, wenn regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Folgende Personen können nicht als Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt werden: Arbeitgeber*innen, Geschäftsführer*innen, Vorstandsmitglieder bzw. gemäß § 23 Arbeitsinspektionsgesetz rechtswirksam bestellte verantwortliche Beauftragte.
Seminarinhalt
Unterstützung des Arbeitgebers bei der betrieblichen Unfallverhütung