Seminarinhalt | Teil 1: Örtliche Raumplanung - Örtliches Entwicklungskonzept ÖEK
Wesentliche Entscheidungen zur Gestaltung unserer Umwelt und der damit verbundenen Qualität der Lebensräume werden auf der Ebene der örtlichen Raumplanung durch den Gemeinderat getroffen. Mit dem ÖEK besteht auf der örtlichen Raumplanungsebene und innerhalb der Gemeinde eine übergeordnete Ebene, die eine vorausschauende Entwicklungsplanung und gewichtige Gestaltungsspielräume ermöglicht, die anschließend bindend für die Flächenwidmung wird. Das ÖEK, das für viele Gemeinden neu und nun verpflichtend ist, soll mit seinem gesetzlichen Rahmen und seinen Erfordernissen vorgestellt, und mit seinen Möglichkeiten und Potenzialen als wesentliches Gestaltungsinstrument auf Gemeindeebene vermittelt werden.
Teil 2: Lebensraumgestaltung und klimafreundliche Mobilität
Die Zersiedelung führt nicht nur zu einem erhöhten Verbrauch von Flächen und erhöhter Versiegelung, sondern schafft auch größere Distanzen im Alltagsleben. Dies wiederum erhöht die Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr (MIV) und fördert die Entstehung problematischer räumlicher und baulicher Strukturen. Außerdem bewirkt die Zersiedelung eine Bindung wirtschaftlicher Ressourcen und erschwert die Entstehung von Arbeitsplätzen sowie sozialen Verbindungen. In diesem Teil des Lehrgangs wird erörtert, wie alternative Mobilitätsformen, wie Gehen, Radfahren und der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie das Konzept der "Stadt der kurzen Wege", dazu beitragen können, das Leben in unseren Ortschaften zu vitalisieren. Weiters werden auch Maßnahmen und Strategien zur Förderung dieser alternativen Mobilitätsformen in unseren Dörfern vorgestellt und wie diese Ansätze zu einer Stärkung der wirtschaftlichen Kreisläufe und Wertschöpfungsketten innerhalb der Gemeinden beitragen können.
Teil 3: Ortskernbelebung - Leerstandsbelebung im Umgang mit Bestand, Adaptionen und Beteiligung
Die Belebung von Ortskernen ist eng an ein gedeihliches Zusammenspielen unterschiedlichster Parameter gebunden. In diesem Teil des Lehrgangs wird erläutert, welche Erfolgsparameter es braucht, um den Entwicklungsfokus auf eine Ortskernstärkung zu richten. Strategische Empfehlungen, derer es viele gibt, entfalten erst ihre Wirksamkeit, wenn sie sich untereinander stärken. Praktisch ist die erfolgreiche Belebung von Leerständen entscheidend, um weitere positive Impulse auszulösen. Zeitgleich gilt es oft erst Rahmenbedingungen und Anreize zu schaffen, damit Leerstände überhaupt wiederbelebt werden können. Dabei gilt es verschiedenste Nutzungsarten, wie Wohnen, temporäre Nutzungen, Mehrfachnutzungen oder Gewerbenutzungen theoretisch durchzudenken. Entscheidend und ratsam ist es dabei, Betroffene zu Beteiligte zu machen und den Dialog zu suchen, zu finden und zu halten. Erfolgreiches Leerstandsmanagement verfolgt ganzheitliche Ansprüche und braucht ein gutes Zusammenspielen vieler Faktoren. Diese zu beleuchten und dabei machbare Schritte, die im Kompetenzbereich einer Gemeinde liegen können, aufzuzeigen, ist Ziel dieses Moduls.
Teil 4: Außerordentliche Instrumente zur Ortsgestaltung: Gestaltungsbeirat, Mindestdichten, Baurecht
Um eine qualitativ hochwertige Gestaltung unserer Lebensräume zu erreichen, genügt es nicht, lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen der Raumplanung zu erfüllen. Neben den Raumplanungs- und Baugesetzen gibt es viele weitere Handlungsfelder auf der örtlichen Raumplanungsebene, die dazu beitragen können, unsere Dörfer aktiv zu gestalten. Im Rahmen dieses Lehrgangs werden einige raumplanerische Instrumente vorgestellt, die möglicherweise weniger bekannt oder gebräuchlich sind (z. B. Mindestdichten, Rückwidmung, Baulandbefristung etc.). Außerdem werden verschiedene Instanzen, Mechanismen und weitere Werkzeuge erörtert, darunter Gestaltungsbeiräte, Stadtteilkoordinatoren, städtebauliche Verträge, Baurecht, Bodenfonds, Baulandumlegung und vieles mehr. |