Brandschutzbeauftragter gemäss TRVB 117 O (Grundschulung)
SeminarNR | LG21033 |
Periode | Frühjahr/Sommer 2021 |
Kategorie | Lehrgänge |
Titel | Brandschutzbeauftragter gemäss TRVB 117 O (Grundschulung) |
Zielgruppe | Bedienstete, die die Tätigkeiten eines/einer Brandschutzbeauftragten bzw. seines/seiner Stellvertreters/Stellvertreterin wahrnehmen
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Seminarbeschreibung | Der bzw. die Brandschutzbeauftragte ist eine speziell ausgebildete Person, die in Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei im vorbeugenden Brandschutz. Er/sie dient als zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb und steht dem bzw. der Brandschutzverantwortlichen im Unternehmen beratend und unterstützend zur Seite.
In diesem Seminar lernen Sie, die Gefahren aus Sicht des Brandschutzes zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Sie üben zudem den richtigen Umgang mit den Löschmitteln und wie Sie dies an die Mitarbeiter/innen im Unternehmen weitergeben können. Darüber hinaus erfahren Sie, wie Sie den weitestgehend störungsfreien Betrieb von Brandschutzanlagen (z.B. Sprinkleranlage, Brandmeldeanlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlage) ermöglichen und selbstständig Kontrollen an brandschutztechnischen Einrichtungen durchführen. |
Seminarinhalt |
- Relevante Gesetze und Verordnungen
- Technische Richtlinien für vorbeugenden Brandschutz
- Richtiger Umgang mit tragbaren Feuerlöschern
- Regelwerke für technische Brandschutzeinrichtungen
- Aufbau einer Brandschutzorganisation innerhalb eines Betriebes
- Durchführung von Kurzprüfungen brandschutztechnischer Einrichtungen
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Dokumente | keine Dokumente |
Status | Abgeschlossen |
Straße | Leithabergstraße 41 |
PLZ | 7000 |
Seminarort | Eisenstadt |
Institut | Landesfeuerwehrkommando für das Burgenland |
Kosten | € 380,- |
Referenten
Termine
Termin Start | 15.03.2021 08:00 |
Termin Ende | 15.03.2021 16:30 |
Termin Start | 16.03.2021 08:00 |
Termin Ende | 16.03.2021 16:30 |
Termin Start | 17.03.2021 08:00 |
Termin Ende | 17.03.2021 16:30 |