Vortragende, Lehrende, alle am Thema Interessierten. Es werden keine Kenntnisse des Urheberrechts voraussetzt, das Seminar ist aber aufgrund der neuen Rechtslage auch für Teilnehmer/innen, die bereits Vorkenntnissen haben, interessant.
Seminarbeschreibung
Urheberrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Unterrichts- und Lehrtätigkeit beschränken sich längst nicht mehr auf ausgedruckte Hand-outs und Präsentationen im Hörsaal. Der Einzug moderner Kommunikationstechnologien im Bereich der Wissensvermittlung, z.B. E-Learning Plattformen wie Moodle, hat dazu geführt, dass Lehrende und Bildungseinrichtungen oft im rechtlichen Graubereich und möglicherweise auch außerhalb des urheberrechtlich Erlaubten agieren. Der österreichische Gesetzgeber hat darauf im Zuge der Urheberrechts-Novelle 2015 reagiert und ein neues Recht zur öffentlichen Zurverfügungstellung für Unterricht und Lehre geschaffen. Auch das Zitatrecht wurde im Zuge dieser Novelle erheblich erweitert.
Dies und mehr ist Inhalt des gegenständlichen Seminars.
Seminarinhalt
Überblick über das Urheberrecht und angrenzende Rechtsgebiete des IP-Rechts
Der urheberrechtliche Werkbegriff
Was ist geschützt/schutzfähig?
Rechte des Urhebers/der Urheberin
Was darf der Urheber/die Urheberin überhaupt kontrollieren? Fällt z.B. die bloße Linksetzung darunter?
Schranken des Urheberrechts
Welche Ausnahmebestimmungen gibt es? Was ist dabei zu beachten? Schwerpunkt ist hier Forschung und Lehre, vor allem das Zitatrecht und die neuen Bestimmungen zum Thema E-Learning. Gibt es Unterschiede bei Drittmittel-Projekten?
Urhebervertragsrecht
Was wenn keine Ausnahmebestimmung greift? Thema Lizenzen, einschließlich Creative Commons Lizenzen
Internationale Aspekte des Urheberrechts
Werke mit Urhebern/Urheberinnen aus mehreren Ländern. Welches Recht kommt bei Rechtsverletzungen im Internet zur Anwendung, wo kann geklagt werden?
Konsequenzen einer Rechtsverletzung
Risiko einer Rechtsverletzung aus praktischer Anwaltssicht.
Wenn ich ein Foto oder Video verwende, muss ich nicht nur das Urheberrecht des Fotografen/der Fotografin, sondern auch die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen beachten. Weitere Persönlichkeitsrechte, Datenschutz